Letztes Update: Februar 2025
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Scholz Sanierungskonzepte GmbH & Co. KG
§ 1 Geltungsbereich - Vertragsgegenstand
Unsere AGB gelten für die Erbringung von Bauleistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages. Unsere AGB gelten
ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender
Bedingungen des Auftraggebers die Bauleistungen vorbehaltlos ausführen. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern,
es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Trocknung und Leckageortung
Kann eine in Auftrag gegebene Trocknung oder Ortung einer Leckage nicht erfolgen, weil der Auftraggeber termingerecht den Zugang zum betroffenen Objekt oder Bereich
nicht gewährt, ist der Auftraggeber verpflichtet die entstandenen Kosten zu erstatten. Das gilt auch, falls die Trocknung unwirtschaftlich ist oder die Leckage mit den
anerkannten technischen Maßnahmen nicht gefunden werden kann.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss - Angebotsunterlagen
Die Bestellung des Auftraggebers stellt einen bindenden Auftrag dar, den wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch
Ausführung der Arbeiten und ggf. Übergabe des Werkes annehmen können. Vorher abgegebene Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend. Alle in unseren
Kostenvoranschlägen genannten Massen stellen nur die annähernd ermittelten Werte dar. Die den Abrechnungen zugrunde zu legenden endgültigen Massen richten
sich nach den durch Aufmaß festzustellenden tatsächlich ausgeführten Lieferungen und Leistungen, bei Stundenlohnarbeiten nach den tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche
schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Preiserhöhungen sind möglich, wenn sich nach Vertragsabschluss bestimmte Erschwernisse für unsere
Leistungserbringung ergeben, die uns vor Angebotsabgabe nicht schriftlich mitgeteilt worden sind. Die Gesamtvergütung (ggf. nach Abzug geleisteter Teilzahlungen)
ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend
die Folgen des Zahlungsverzugs. Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von uns eine Abschlagszahlung in Höhe des
erbrachten Leistungswertes verlangt werden. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten
oder von uns anerkannt sind. Soweit der Besteller Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers
stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 5 Leistungszeit:
Sind von uns Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und
Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.
§ 6 Haftung für Mängel
Für etwaige Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder wir
die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nach seiner
Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und ggf. Schadensersatz im Rahmen der nachfolgenden Haftungsbeschränkung verlangen. Für die Verjährung der
Mängelansprüche gilt § 634 a BGB. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 6.
§ 7 Haftung für Schäden
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des
Verschuldens. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Soweit eine Haftung für Schäden, die
nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche
innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches. Dies gilt nicht für Schäden aufgrund eines Mangels des hergestellten Werkes. Derartige Ansprüche
verjähren in fünf Jahren. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Materialien bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung vor. Ist der
Auftraggeber Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Materialien bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer
laufenden Geschäftsbeziehung vor. Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück / Gebäude des Auftraggebers eingebaut,
so tritt der Auftraggeber schon jetzt die aus einer etwaigen Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des
Rechnungswertes der Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit allen Nebenrechten an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an.
§ 9 Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung des Werklohns verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Dies gilt nicht bei Vergütungsansprüchen gegenüber Verbrauchern
i. S. d. § 13 BGB. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
§ 10 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 11 Rechtswahl - Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.